Bafoeg - Ausland Bafoeg
Da für die Beantragung von Auslands-BAföG oder verschiedener Stipendien Fristen einzuhalten sind, sollte man am besten 1 Jahr im Voraus mit der Planung beginnen.
Um den Auslandsaufenthalt optimal vorbereiten zu können, sollten Interessierte möglichst rechtzeitig Kontakt zu allen relevanten Ansprechpartner/innen aufnehmen.
Trotzdem müssen sich Studierende darauf einstellen, Bescheide über Stipendien oder das Auslands-BAföG u.U. erst nach Antritt ihres Aufenthaltes zu erhalten. Über Stipendien wird oft nur an wenigen festgesetzten Terminen im Jahr entschieden, die sich nicht an den von den einzelnen Gastländern vorgegebenen Studienabläufen orientieren.
Die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Gasthochschule erreicht die Studierenden darüber hinaus oft sehr spät, sodass das Auslands-BAföG auch erst spät berechnet und entsprechend verzögert ausgezahlt werden kann. Es sind also zur Sicherheit alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu überlegen, zumal wenn Kosten (Flug oder Studiengebühren) im Voraus beglichen werden müssen. Die meisten Studierenden setzen deshalb eigene Ersparnisse ein oder werden von den Eltern unterstützt.
Mit BAföG ins Ausland
Aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten eines Auslandsstudiums können u.U. auch Studierende, die in Deutschland wegen des zu hohen Einkommens ihrer Eltern nicht gefördert werden, BAföG erhalten. Deshalb sollte man auf alle Fälle einen entsprechenden BAföG-Antrag stellen!
Die zusätzliche Auslandsförderung - also der Betrag, der über der Inlandsförderung liegt - wird als Zuschuss geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden.
- BAföG-Anträge sind min. 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts zu stellen.
- Die Anträge sind je nach Gastland bei einem bestimmten Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
- Auslands-BAföG ist mit Stipendien kombinierbar.
- Das BAföG finanziert keinen behinderungsbedingten Mehrbedarf.
Weitere Informationen im Internet unter http://www.bafoeg.bmbf.de und http://www.studentenwerke.de/bafoeg.

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